Unsere AGB:

1. Teilnahme-Voraussetzungen: Teilnehmen kann jeder, der körperlich, wie geistig gesund ist und den jeweiligen Anforderungen der Tour genügt. Die Anforderungen werden jedem Teilnehmer im Vorgespräch erläutert. Der Guide ist jederzeit berechtigt, einen Teilnehmer, der diese Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllt, von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Event-, Tour- oder Trainingspreises.

2. Abschluss des Leistungsvertrags: Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrags verbindlich an. Unsere Teilnahmebedingungen werden mit der Anmeldung ausdrücklich anerkannt. Der Anmelder steht für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen ein. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer von uns eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Mit dem Zugang der Bestätigung wird der Vertrag für uns verertragsabschluß und Leistungsbeginn mehr als 4 Monate liegen. übersteigen die Preisänderungen 10 % dbindlich.

3. Bezahlung: Mit Zugang der Teilnahmebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung muss bis spätestens 3 Wochen vor Event-, Tour, Trainingsbeginn erfolgt sein. Dem Kunden werden bei Zahlung weitere Infos (frühestens 14 Tage vor Reisebeginn) ausgehändigt. Ohne rechtzeitige Zahlung des vollen Reisepreises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Leistung, jedoch die Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühren. Eine Zahlung aus dem Ausland muss für uns spesenfrei erfolgen, alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Leistungen: Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Prospekt und/oder der Leistungsbeschreibung auf unserer Webseite (www.skyclimber.de) bzw. des erstellten Angebots.

5. Leistungsänderungen: Die Ausschreibung stellt den geplanten Leistungsumfang dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. änderungen einzelner Leistungen, z.B. Route oder Zwischenübernachtungen, sowie änderungen des Ablaufs aus wetterbedingten oder organisatorischen Gründen, die sich nach Vertragsabschluss in Abweichung des vertraglich vereinbarten Inhalts des Leistungsvertrages ergeben, sind gestattet, insoweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Hierdurch entstehende Kosten, deren Gründe der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Wir behalten uns Touränderungen und änderungen des Transportmittels vor, soweit diese dem Reiseteilnehmer zumutbar sind und aus technischen Gründen oder im Interesse eines reibungslosen Leistungsablaufs erfolgen.

6. Preisänderungen: Die änderung des vereinbarten Reisepreises aus unvorhersehbaren Gründen wie behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, ölpreisänderungen, Versicherungszuschlägen oder ähnlichem, ist zulässig, wenn zwischen Ves ursprünglichen Reisepreises, kann der Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften: Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Kann der Teilnehmer deshalb die Leistung nicht antreten, wird dies wie ein Rücktritt von der Leistung behandelt.

8. Rücktritt: Der Teilnehmer kann jederzeit vor Leistungsbeginn schriftlich von der Reise zurücktreten. Mit dem Zugang der Abmeldung wird dieser Rücktritt wirksam. Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornierungsgebühren: Bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 10 %; Ab 59 Tage vor Leistungsbeginn: 20 %; Ab 29 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %; Ab 21 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %; Ab 14 Tage vor Leistungsbeginn: 75 %; Ab 7 Tage vor Leistungsbeginn: 90 %; Bei Nichtantritt der Leistung: 100 %. Bei bereits erfolgter Flugbuchung erhöht sich die Stornogebühr um die Kosten der Stornierung der Fluges. Diese können bis zu 100 % des Flugpreises betragen. Wie empfehlen daher den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung.

9. Rücktritt durch SKYclimber: Wird die jeweilige Mindesteilnehmerzahl je Aktivität nicht erreicht, sind wir berechtigt, bis 10 Tage vor Event-, Tour-, Trainingsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Umbuchungen werden von uns kostenlos vorgenommen. Andernfalls erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

10. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer: Umbuchungen sind mit Zustimmung von SKYclimber möglich und je nach Aufwand kostenpflichtig. Werden Ersatzteilnehmer gestellt, können wir dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, bzw. gesetzliche oder behördliche Vorschriften dem entgegenstehen. Wir berechnen dafür die tatsächlich anfallenden Bearbeitungsgebühren, mindestens jedoch 25,- (fünfundzwanzig) Euro.

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen wichtigen Gründen (z.B. Verletzung) nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern.

12.
Kündigung des Reisevertrages bei Höherer Gewalt: Wird die Leistung infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch SKYclimber den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn Aktivitäten wegen äußerer Umstände (Extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzung eines Teilnehmer, etc.) nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Mehrkosten für eine evtl. Rückbeförderung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Wir erstatten in diesem Fall den Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, wenn wir unsererseits die Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgern stornieren können.

13. Haftung: Wir haften (unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten) für das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistung und für die sorgfältige Auswahl und überwachung der Leistungsträger. Wir empfehlen bei allen Aktivitäten im Ausland dringend den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

14.
Haftung für gemietete Ausrüstung: Bei gemieteter Ausrüstung, sowohl im Reisepreis eingeschlossener Ausrüstung als auch zusätzlich durch Fremdleistung geliehener Ausrüstung, haftet der Teilnehmer für jegliche Beschädigung oder Verlust im vollen Umfang.

15. Haftungsbegrenzung: Outdoor-Sportarten bergen durch ihren Character bedingt Gefahren und sind teilweise verbunden mit einer hohen Körperbelastung. Ob die Gesundheit des Teilnehmers den Anforderungen einer solchen Aktivität gewachsen ist, muß im Zweifelsfalle ein Arzt beurteilen. Für Schäden, die der Teilnehmer sich selbst oder anderen zufügt, ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Jeder Teilnehmer muss sich der vorhandenen Risiken bewusst sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Guides oder Trainer nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Guides oder Trainer nicht Folge geleistet wird oder die jeweilige Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird. Für Schäden oder Verlust von persönlichen Gegenständen während der Aktivitäten oder beim Transport übernehmen wir keine Haftung.

16. Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Veranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträger verursacht wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung des Leistungsträgers ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist.

17. Gewährleistung: Sollte eine unserer Leistungen einen Mangel aufweisen, muss der Teilnehmer seine Beanstandung unverzüglich dem Reiseleiter, Tour-Guide oder Trainer zur Kenntnis geben. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilenehmer verpflichtet, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass der Teilnehmer eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhält. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach Event-, Tour-, Trainingsende uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Reise beanstandet wurde.

18. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen: Treten wir als Vermittler einzelner Reiseleistungen wie Flug, Hotel, Mietwagen, Fährtransport etc. auf, so gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners. Die AGB des fremden Vertragspartners stehen auf Anfrage zur Verfügung.

19. Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Leistungsvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.

20. Leistungs- und Erfüllungsort: Leistungs- und Erfüllungsort ist Gerlingen bzw. die jeweilig angebotene Location.

21. Gerichtsstand: Im Verhältnis zwischen dem/der TeilnehmerIn und SKYclimber ist ausschliesslich deutsches Recht anwendbar. Klagen gegen SKYclimber können ausschliesslich an deren Firmensitz in Leinfelden gebracht werden.

22. Datenschutz: Mit der Weitergabe des Namens, Adresse und Telefonnummer - im Sinne einer Teilnehmerliste - erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

22. Veranstalter: SKYclimber
Jens Wiesner
Stuttgarter Strasse 100
70771 Leinfelden-Echterdingen

0170 21 44 908
info@skyclimber.de